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Die Pfarreien im Bistum Trier sollen bis Ende 2025 auf Ebene der jetzigen Pfarreiengemeinschaften (oder darüber hinaus) fusionieren. Gleichzeitig sollen auch die Kirchengemeinden fusionieren. Darüber hinaus soll statt des bisherigen Dekanats ein Pastoraler Raum mit erweiterten Befugnissen gegründet werden, der auch die Funktion des künftigen Kirchengemeindeverbands erfüllen soll.
Zur Zeit laufen Gespräche sowohl innerhalb der drei Pfarreien Rheinböllen, Rayerschied und Schnorbach zur Bildung einer gemeinsamen Pfarrei Rheinböllen, als auch mit der Pfarreiengemeinschaft Simmern mit den Pfarreien Simmern, Biebern und Ravengiersburg zu einer Bildung einer dann größeren Pfarrei Simmern-Rheinböllen.
Wir alle wissen, dass sich die Volkskirche als vornehmlich priesterliche und hauptamtlich versorgte und geführte Kirche auflöst. So können viele Pfarreien gar nicht mehr mit einem Priester besetzt werden und auch in den anderen Berufsgruppen wie Pastoral- oder Gemeindereferenten sieht es nicht besser aus.
Auch die finanzielle Mittel sind rückläufig und eine kleinteilige Verwaltungs- und Gremienstruktur, mit Verwaltungsräten und Pfarrgemeinderäten in jeder einzelnen Pfarrei ist vielerorts kaum noch zu besetzten und zu bewältigen. Viele Ehrenamtliche reiben sich an dem Anspruch auf, möglichst auf allen Ebenen Angebote zu setzen und allen alles sein zu müssen.
Wie kann die Zukunft also aussehen?
Nicht mehr Strukturen und Gremien geben an allen Orten die Richtung vor sondern die konkreten Frauen und Männer, die ihre Themen und ihr Engagement einbringen, für den Ort und die Gemeinde.
Im Pastoralen Raum soll dies in einer guten Zusammenarbeit aller Pfarreien sichergestellt werden, damit alle “Orte von Kirche” die lebendig sind, Unterstützung erfahren und Seelsorge insgesamt gemeinsam weiterentwickelt wird.
Eine neu fusionierte Pfarrei Rheinböllen wäre eine der kleinsten Pfarreien des Bistums. Im Hinblick auch auf den Rückgang der Priesterzahlen könnte es schon in naher Zukunft Schwierigkeiten geben im Hinblick auf die personelle Besetzung und dadurch Dauervakanzen entstehen könnten. Wir bemerkten aber auch schon jetzt, dass wir Schwierigkeiten haben um unsere Räte ehrenamtlich zu besetzen.
Inzwischen befinden wir uns in intensiven Gesprächen mit den Verantwortlichen der Pfarreiengemeinschaft Simmern. Für die nächsten Monate haben wir uns einen Fahrplan überlegt, den wir laufend aktualisieren werden. Natürlich ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden, jedoch ist es nun Zeit für einen Dialog zwischen den Vertretern beider Pfarreiengemeinschaften.
Wir können sicherlich bis Ende 2022 nicht alles regeln. Es wird eine Zeit des Überganges geben. Wir wollen aber insbesondere uns auf die Herausforderungen der Zukunft stellen, damit auch weiterhin Kirche an vielen Orten lebendig bleibt.
Einige Pfarreiengemeinschaften in unserem Bistum werden bereits zum 01. Januar 2022 fusionieren. Wir haben aber davon abgesehen, weil auch bedingt durch die Corona-Pandemie, viele dazu notwendigen Beratungen nicht durchgeführt werden konnten.
So können wir noch an drei Stichtagen fusionieren. Jede Option hat ihre Vor- aber auch Nachteile. Eine letztendliche Entscheidung hierzu hat noch nicht stattgefunden.
Pro
Contra
Pro
Contra
Pro
Contra
Auch wenn es sehr ambitioniert ist streben wir eine Fusion zum 01.01.2023 an, gerade weil wir möglichst schnell die Zukunftsfragen angehen wollen. Sollten wir feststellen, dass wir länger brauchen, wäre auch der 01.01.2024 eine Option. Damit wir aber möglichst schnell die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft angehen wollen, sehen wir eine spätere Fusion sehr kritisch, gerade auch weil wir uns dann zu lange mit uns selbst beschäftigen würden.
Zu jeder Pfarrei gehört bekanntlich die entsprechende Kirchengemeinde als juristische Person und Vermögensträger. Wenn sich Pfarreien zusammenschließen, um eine neue Pfarrei zu gründen, werden parallel auch die entsprechenden Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde zusammengeschlossen. Vielfach wird dann nach dem Verbleib der Vermögenswerte der bisherigen Kirchengemeinden gefragt sowie nach Zuwendungen und Zweckbindungen, die damit verknüpft sind.
Diese Fragen haben sich auch schon in den Jahren 2018 und 2019 im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ gestellt. Es wurde damals für das inzwischen aufgehobene Umsetzungsgesetz eine Regelung erarbeitet, nach der auch bei den anstehenden Zusammenschlüssen verfahren werden soll: Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kirchengemeinde geht mit allen Rechten und Pflichten von den bisherigen Kirchengemeinden auf die neuen Kirchengemeinden über und wird vom Verwaltungsrat der neuen Kirchengemeinde verwaltet (Gesamtrechtsnachfolge).
Dabei bleiben die kirchenrechtlich begründeten Zweckbindungen der auf die neue Kirchengemeinde übertragenen Vermögensarten unverändert:
Das Kirchenrecht verlangt auch, Zweckbindungen von Spendern jederzeit uneingeschränkt zu beachten. Sie haben also bei Fusionen unverändert Bestand.
Das Rechnungswesen der neuen Kirchengemeinden wird so ausgestaltet sein, dass diese Vermögen der bisherigen Kirchengemeinden und ihre weitere Entwicklung transparent abgebildet und vom sonstigen Vermögen unterschieden werden können. Damit wird sichergestellt, dass keiner der bisherigen Kirchengemeinden etwas von ihrem Recht verloren geht.
Zunehmend fällt es schwerer, alle Gremien der Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände zu besetzen. Flexiblere Formen des Engagements werden gewünscht: Wenn sich Christinnen und Christen nach einer Fusion im Bereich ihrer ehemalige Pfarrei oder auch in einem Ort engagieren möchten, soll das durch die Bildung von lokalen Teams ermöglicht und unterstützt werden.
In lokalen Teams kann vielfältiges Engagement verlässlich koordiniert werden, und Charismen für die christliche Gemeinschaft können sich im eigenen Lebensraum entfalten. Solche Teams sind schon heute in bereits zusammengeschlossenen Pfarreien aktiv und unter dem Namen “Gemeindeteams” bekannt. Sie arbeiten in Abstimmung mit den Gremien und den Gläubigen und werden für das zukünftige christliche und kirchliche Leben im Sozialraum sehr wichtig sein.
Auch für Aufgaben in der Vermögensverwaltung kann es solche lokalen Teams geben. Aktuell sorgen die Verwaltungsräte nicht nur für die notwendigen Entscheidungen bezüglich der Vermögensverwaltung, sondern sie kümmern sich auch ganz praktisch um die Gebäude und Liegenschaften, von der Betreuung von Baumaßnahmen bis zum Schließdienst. Wenn zukünftig in den neuen Kirchengemeinden der Verwaltungsrat diese Aufgaben nicht mehr im Einzelnen wahrnehmen kann, ist es außerordentlich wichtig, dass es Verantwortliche vor Ort gibt. Im Rahmen der bestehenden Regeln und Möglichkeiten (z.B. Gattungsvollmacht) kann der Verwaltungsrat der neu fusionierten Kirchengemeinde ein Mandat an bestimmte Personen für diese Aufgaben übertragen und ein Budget festsetzen. So kann ein lokales Team in einem guten Gleichgewicht von Eigenständigkeit und Rückbindung etwa für Unterhalt, Pflege und Nutzung eines Gebäudes Sorge tragen.
Die bestehenden Kirchen behalten natürlich ihren Namen. Um aber mehr zu verdeutlichen, dass etwas Neues entsteht und auch dass andere Kirchen jetzt nicht nur einfach Filialen sind, bekommt die fusionierte Pfarrei zusätzlich einen neuen Pfarrpatron bzw. Pfarrpatronin.
Sie haben da einen Vorschlag! Dann melden Sie sich bei uns! Wir nehmen ihre Anregung gerne entgegen.
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